
Lichtkuppeln, Lichtbänder und Oberlichter aus Kunststoff erfordern zusätzliche Absicherungsmassnahmen. Flachdächer gelten heute generell als begehbar. Es gilt die Regel: Jeder, der ein zugängliches Dach betritt, muss sich darauf verlassen können, dass Dacheinbauten durchsturzsicher sind. Weil dies bei Lichtkuppeln aus Kunststoff nicht der Fall ist, müssen sie zwingend mit einem Kollektivschutz gesichert werden. Dazu eignen sich folgende bauliche Massnahmen:
Massive Abdeckungen, Gitter und andere Konstruktionen können die lichte und filigrane Optik der Tageslichttechnik stark beeinträchtigen. Weil die Sicherheit dennoch Vorrang hat, ergeben sich für die Architekten, Planer und Handwerker folgende Konsequenzen:

Details siehe Factsheets:

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