Lichtkuppeln, Lichtbänder und Oberlichter aus Kunststoff erfordern zusätzliche Absicherungsmassnahmen. Flachdächer gelten heute generell als begehbar. Es gilt die Regel: Jeder, der ein zugängliches Dach betritt, muss sich darauf verlassen können, dass Dacheinbauten durchsturzsicher sind. Weil dies bei Lichtkuppeln aus Kunststoff nicht der Fall ist, müssen sie zwingend mit einem Kollektivschutz gesichert werden. Dazu eignen sich folgende bauliche Massnahmen:
- In der Öffnung montiertes Gitter oder Netz aus Stahl
- Einsatz von VSG-Verbundsicherheitsglas
- Stabile Abdeckung durch darüber montierte Gitter, Stahlnetze, Beschattungsanlagen etc.
- Montage des Oberlichtes auf einer mindestens 100 cm hohen Zarge oder auf einem Sockel etc.
- Oberlicht mit einem mindestens 100 cm hohen Geländer umzäunen und damit den Zugang verhindern
Massive Abdeckungen, Gitter und andere Konstruktionen können die lichte und filigrane Optik der Tageslichttechnik stark beeinträchtigen. Weil die Sicherheit dennoch Vorrang hat, ergeben sich für die Architekten, Planer und Handwerker folgende Konsequenzen:
- In jedem Fall sind Oberlichter und Lichtkuppeln nach der Verordnung über Unfallverhütung (VUV) und der Bauarbeitenverordnung (BauAV) auszuführen. Deren Vorschriften sind verbindlich und dienen nicht nur dem Unfallschutz, sondern im Schadensfall auch dem Rechts- und Versicherungsschutz.
- Bei industriellen und öffentlichen Bauten sowie bei Fallhöhen über 3 Meter sind kollektive Sicherungssysteme wie Geländer oder Durchsturzsicherungen zwingend. Hier bleibt allerdings Raum für innovative bauliche Massnahmen, die den Kollektivschutz architektonisch überzeugend umsetzen.
- Fallhöhen unter 3 Meter erfordern keine Massnahmen.
- Es ist zwingend, die Bauherrschaft über die geltenden Vorschriften, die erforderlichen Baumassnahmen zum Kollektivschutz und über den allfälligen Verzicht zu informieren. Eine Verzichtserklärung des Bauherrn sollte schriftlich erfolgen, wobei dieser über die Notwendigkeit von temporären Sicherungsmassnahmen ins Bild gesetzt werden sollte. Bei entsprechender Planung und mit dem Know-how über die Produkte
und Ausführungen lassen sich vorschriftsmässig gesicherte Lichtkuppeln und Oberlichter ohne Beeinträchtigungen von Funktion und Ästhetik anbringen.